Beiträge von The Sentenced

    Monolatrie


    Unter Monolatrie (aus griech.: monos "einzig" und latreia "kultische Verehrung") versteht man die alleinige Verehrung eines einzigen Gottes, wobei die Existenz anderer Götter nicht geleugnet wird. Im Alten Testament gibt es indirekte Hinweise darauf, dass das Volk Israel nur einen Gott mit Namen Jahwe anbeten durfte, da es mit ihm einen Bund geschlossen hatte, man aber zunächst davon ausging, dass es noch andere Götter gibt . Diese wurden jedoch mehr und mehr als untergeordnet aufgefasst und schließlich in den Rang von Engeln oder Dämonen degradiert.

    14:52 Wullie: hi
    14:54 Mojo: hi
    14:56 Wullie: wie gehts
    14:56 Wullie: ß
    14:56 Wullie: ?
    15:00 Wullie: warum antw. du net
    15:02 Mojo: weil ich net da war
    15:04 Wullie: ohh
    15:06 Wullie: wie findest du den film big mama´s hpuse 2
    15:06 Mojo: ka, hab den noch net gesehen -.-
    15:06 Wullie: der soll gut sein....können wir ja abld mal rein
    15:06 Mojo: wir gehen doch morgen schon in Scary Movie rein...Oo
    15:07 Wullie: ohhh......ich mein ja auch nächste woche oder übvernächste
    15:08 Mojo: wieso soll ich geldin film ausgeben wenn bald viel bessere kommen?
    15:08 Wullie: welche
    15:08 Mojo: The Da Vinci Code?!
    15:08 Wullie: wann denn
    15:08 Mojo: Asterix und die Wikinger?!
    15:08 Mojo: und Bambi 2?!
    15:09 Wullie: ohh mein Gott
    15:09 Mojo: danke, aber du darfst mich immer noch Oliver nennen^^
    15:09 Mojo: : D
    15:09 Wullie: da willst du rein ?! *lach* lol ^^ xD
    15:09 Mojo: du nicht?
    15:09 Wullie: nö
    15:09 Mojo: Also Bambi is doch schon Kult!
    15:09 Mojo: Den MUSS man sehen!
    15:10 Wullie: höchstens axterix und die winkinger
    15:10 Mojo: die winken aber gar net.... -.

    Sexuelle Nötigung


    Die sexuelle Nötigung ist im deutschen Strafrecht eine Straftat, die sich gegen das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung richtet. Sie ist seit dem 6. Strafrechtsreformgesetz in § 177 Abs. 1 StGB geregelt und bildet gemeinsam mit der schweren sexuellen Nötigung (Abs. 2) und der Vergewaltigung (Abs. 3) einen Einheitstatbestand. Die Vergewaltigung (Abs. 2 Nr. 1 et passim) ist in der sexuellen Nötigung als Regelbeispiel aufgenommen worden. Die sexuelle Nötigung ist wegen der Mindeststrafendrohung von einem Jahr Freiheitsstrafe ein Verbrechen.