bei uns hats vorhin a weng geschneit :applaus mich hats ganz grissen als ich ausm fenster schau und die straße war so hell *g*
Beiträge von Chris
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Letztes Jahr hab ich das erste Ma net so wirklich mit meinen Ellies gefeiert, sondern zwar zu hause, abba mit Larsi und meinen beiden besten Freundinnen.
Abba weil dieses Jahr net so gut gelaufen is und ich privatz viel stress hatte, werd ich wohl ganz besinnlich mit meinen Ellies feiern, bissel Kaltes Buffet, Kanbberzeugs, paar Spiele, Blei gießen und ein paar raketen und ähnliches.
Also ganz simpel - und wunderschön!
Schnuffi,
der es ganz dolle leid tut, dass sie dieses Jahr Larsi ganz alleine mit seiner bööösen Mum lässt und net mit Hille feiert (hab dich abba ganz dolle lieb!!!)
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Zitat
Original geschrieben von Der Weihnachts-Larsiii
naja... am anfang zw. 80-150 DM
Schön wärs...meiner kostet 110Euro, dazu kommen ja dann noch die Klamoddn am Abschlussball (allein mein Kleid kostet 70€, dazu noch Schuhe à bestimmt 40 - 50€ und Schmuck.
Naja...und der Eintritt für den Abschlussball, 10€.Abba ich find Tanzschule total IN, es macht wirklich Spaß (wenn man denn nen Tanzpartner hat
), das hätt ich nie gedacht.
Hab Tanzen immer für ne Sportart für Leute gehalten, die sich net nach draußen trauen und auch sonst nix zu tun haben...Schnuffi
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wir ham freitag mathe-ex gschriem und ich hab nix gekonnt
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bei uns (oberpfalz) schneits noch net
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Hoi!
Ich suche für meine Msuik-Klausur nach Bildern von Engeln..also so fantasy-mäßig. Am besten wäre irgendwie was, wo ein Lichtstrahl (helles/weißes Licht) is und dann sieht man nur die Solhouette von einem Engel oder seinen Schatten - wenn du verstehst, was ich meine *g*
Also...es is net dringend...so bis Jahresende oder so reicht!
Danke schöööön!
Schnuffi
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uuuuuund wofür soll denn der sein? Einfach sooo??? Kann jawohl net angehn...naja...vieleicht kannst du ja der schnecke sagen, welches die aufgaben der verbände sind...dann könnte man viiiielleicht ma drüber nachdenken...
Schnuffi
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Uiii....Keeeeeeeeeeeeeeeeekseeee!
Ich möcht bidde so einen gelben da, mit so schwarzen Pünktchen drauf (is das Schoki *lechz* ???)
War doch no Prob!
LG, Schnuffi
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Ich find das Thema echt wahnsinnig interssant, kann auch ein paar Anekdoten anbringen *g*
Vor zwei Jahren immer Sommer war meine Cousine in den Ferien auf Sprachreise in Brighton (Südengland) für 3 Wochen. Sie war dann da mit ein paar Freunden am Beach - which is a Kies-Strand, kein Sand - und dann haben ein paar englische Kidz mitgekriegt, dass sie Deutsche sind und ham sie mit Steinen beworfen.
Als ich allerdings (zufällig ein paar Wochen später in der gleichen Stadt - wirklich traumhaft *Werbungmach* :D) in England war, war ich im Brighton Pier, das is so ein langer Steg mit ganz vielen Buden und Casinos etc. wie Rummel, Kirmes, jahrmarkt etc.
Da haben wir uns Doughnuts gekauft und der Verkäufer hat wohl gemerkt, dass unser Englisch net einwandfrei is. Dann hat er uns gefragt, woher wir denn seien. Ich hab meine Freundin nur unsicher angeschaut (weil ich ja das von meiner Cousine gehört hatte...) Allerdings hätte er ja höchstens mit den Krapfen nach uns schmeißen können (wogegen ich net wirklich was gehabt hätte :D) und da mein ich so ganz schüchtern "Errh...Germany" Und er lacht uns an "Oh yes, I like Germans...have a lodda fun!" Und er drückt uns noch einen Doughnut rein, den wir net bezahlen mussten...Also...auch ma ein positives Erlebnis!
Schnuffi
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Also, Mäuschen, ich hab ma geschaut, wo überall das Wort "Verbände" drin vorkommt...weiß net genau, was du meinst:
Artikel 12 (2)
Wer aus Gewissensgründen den Kriegsdienst mit der Waffe verweigert, kann zu einem Ersatzdienst verpflichtet werden. Die Dauer des Ersatzdienstes darf die Dauer des Wehrdienstes nicht übersteigen. Das Nähere regelt ein Gesetz, das die Freiheit der Gewissensentscheidung nicht beeinträchtigen darf und auch eine Möglichkeit des Ersatzdienstes vorsehen muß, die in keinem Zusammenhang mit den Verbänden der Streitkräfte und des Bundesgrenzschutzes steht.
Artikel 28 (2)
Den Gemeinden muß das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln. Auch die Gemeindeverbände haben im Rahmen ihres gesetzlichen Aufgabenbereiches nach Maßgabe der Gesetze das Recht der Selbstverwaltung. Die Gewährleistung der Selbstverwaltung umfaßt auch die Grundlagen der finanziellen Eigenverantwortung.
Artikel 93 (1 [4b])
Das Bundesverfassungsgericht entscheidet:
über Verfassungsbeschwerden von Gemeinden und Gemeindeverbänden wegen Verletzung des Rechts auf Selbstverwaltung nach Artikel 28 durch ein Gesetz, bei Landesgesetzen jedoch nur, soweit nicht Beschwerde beim Landesverfassungsgericht erhoben werden kann;Artikel 104a (4)
Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für besonders bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) gewähren, die zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts oder zum Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft im Bundesgebiet oder zur Förderung des wirtschaftlichen Wachstums erforderlich sind. Das Nähere, insbesondere die Arten der zu fördernden Investitionen, wird durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, oder auf Grund des Bundeshaushaltsgesetzes durch Verwaltungsvereinbarung geregelt.
Artikel 105 (3)
Bundesgesetze über Steuern, deren Aufkommen den Ländern oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) ganz oder zum Teil zufließt, bedürfen der Zustimmung des Bundesrates.
Artikel 106 (6, 7, 8, 9)
Das Aufkommen der Realsteuern steht den Gemeinden, das Aufkommen der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern steht den Gemeinden oder nach Maßgabe der Landesgesetzgebung den Gemeindeverbänden zu. Den Gemeinden ist das Recht einzuräumen, die Hebesätze der Realsteuern im Rahmen der Gesetze festzusetzen. Bestehen in einem Land keine Gemeinden, so steht das Aufkommen der Realsteuern und der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern dem Land zu. Bund und Länder können durch eine Umlage an dem Aufkommen der Gewerbesteuer beteiligt werden. Das Nähere über die Umlage bestimmt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf. Nach Maßgabe der Landesgesetzgebung können die Realsteuern und der Gemeindeanteil vom Aufkommen der Einkommensteuer als Bemessungsgrundlagen für Umlagen zugrunde gelegt werden.
Von dem Länderanteil am Gesamtaufkommen der Gemeinschaftsteuern fließt den Gemeinden und Gemeindeverbänden insgesamt ein von der Landesgesetzgebung zu bestimmender Hundertsatz zu. Im übrigen bestimmt die Landesgesetzgebung, ob und inwieweit das Aufkommen der Landessteuern den Gemeinden (Gemeindeverbänden) zufließt.
Veranlaßt der Bund in einzelnen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) besondere Einrichtungen, die diesen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) unmittelbar Mehrausgaben oder Mindereinnahmen (Sonderbelastungen) verursachen, gewährt der Bund den erforderlichen Ausgleich, wenn und soweit den Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) nicht zugemutet werden kann, die Sonderbelastungen zu tragen. Entschädigungsleistungen Dritter und finanzielle Vorteile, die diesen Ländern oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) als Folge der Einrichtungen erwachsen, werden bei dem Ausgleich berücksichtigt.
Als Einnahmen und Ausgaben der Länder im Sinne dieses Artikels gelten auch die Einnahmen und Ausgaben der Gemeinden (Gemeindeverbände).
Artikel 108 (4, 5, 7)
Durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, kann bei der Verwaltung von Steuern ein Zusammenwirken von Bundes- und Landesfinanzbehörden sowie für Steuern, die unter Absatz 1 fallen, die Verwaltung durch Landesfinanzbehörden und für andere Steuern die Verwaltung durch Bundesfinanzbehörden vorgesehen werden, wenn und soweit dadurch der Vollzug der Steuergesetze erheblich verbessert oder erleichtert wird. Für die den Gemeinden (Gemeindeverbänden) allein zufließenden Steuern kann die den Landesfinanzbehörden zustehende Verwaltung durch die Länder ganz oder zum Teil den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen werden.
Das von den Bundesfinanzbehörden anzuwendende Verfahren wird durch Bundesgesetz geregelt. Das von den Landesfinanzbehörden und in den Fällen des Absatzes 4 Satz 2 von den Gemeinden (Gemeindeverbänden) anzuwendende Verfahren kann durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates geregelt werden.
Die Bundesregierung kann allgemeine Verwaltungsvorschriften erlassen, und zwar mit Zustimmung des Bundesrates, soweit die Verwaltung den Landesfinanzbehörden oder Gemeinden (Gemeindeverbänden) obliegt.
Artikel 109 (4 [1])
Zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts können durch Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Vorschriften über
1. Höchstbeträge, Bedingungen und Zeitfolge der Aufnahme von Krediten durch Gebietskörperschaften und Zweckverbände
Artikel 115c (3)
Soweit es zur Abwehr eines gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden Angriffs erforderlich ist, kann für den Verteidigungsfall durch Bundesgesetz mit Zustimmung des Bundesrates die Verwaltung und das Finanzwesen des Bundes und der Länder abweichend von den Abschnitten VIII, VIIIa und X geregelt werden, wobei die Lebensfähigkeit der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände, insbesondere auch in finanzieller Hinsicht, zu wahren ist.
Artikel 120
Der Bund trägt die Aufwendungen für Besatzungskosten und die sonstigen inneren und äußeren Kriegsfolgelasten nach näherer Bestimmung von Bundesgesetzen. Soweit diese Kriegsfolgelasten bis zum 1. Oktober 1969 durch Bundesgesetze geregelt worden sind, tragen Bund und Länder im Verhältnis zueinander die Aufwendungen nach Maßgabe dieser Bundesgesetze. Soweit Aufwendungen für Kriegsfolgelasten, die in Bundesgesetzen weder geregelt worden sind noch geregelt werden, bis zum 1. Oktober 1965 von den Ländern, Gemeinden (Gemeindeverbänden) oder sonstigen Aufgabenträgern, die Aufgaben von Ländern oder Gemeinden erfüllen, erbracht worden sind, ist der Bund zur Übernahme von Aufwendungen dieser Art auch nach diesem Zeitpunkt nicht verpflichtet. Der Bund trägt die Zuschüsse zu den Lasten der Sozialversicherung mit Einschluß der Arbeitslosenversicherung und der Arbeitslosenhilfe. Die durch diesen Absatz geregelte Verteilung der Kriegsfolgelasten auf Bund und Länder läßt die gesetzliche Regelung von Entschädigungsansprüchen für Kriegsfolgen unberührt.
Artikel 134 (3)
Vermögen, das dem Reich von den Ländern und Gemeinden (Gemeindeverbänden) unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde, wird wiederum Vermögen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), soweit es nicht der Bund für eigene Verwaltungsaufgaben benötigt.
Artikel 135a (3)
Verbindlichkeiten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände), die aus Maßnahmen entstanden sind, welche diese Rechtsträger vor dem 1.
August 1945 zur Durchführung von Anordnungen der Besatzungsmächte oder zur Beseitigung eines kriegsbedingten Notstandes im Rahmen dem Reich obliegender oder vom Reich übertragener Verwaltungsaufgaben getroffen haben.
Weiß net wirklich, ob das das is, was du gesucht hast...naja...vielleicht hilfts ja trotzdem. Denn da is immer nur von Gemeindeverbänden die Rede...was andes habsch net gefunden, sorry!
Viel Erfolg!
Schnuffi
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Wildkatze: Find ich ja süß! Solltest ihm mal den Link hierher schicken, falls er net weiß, was Sache is *g*
Ich hab mir dieses Jahr irgendwie nix gewünscht, nur von meiner Tante die 2. Freinds-Staffel auf DVD und von meiner Oma krieg ich wohl ne neue CallYa-Card.
Sonst bin ich schon seeeeeeeehr gespannt...obwohl...hab ja schon zu Nikolaus so viel gekriegt...
Liebe Grüße, Schnuffi
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Also...auf vielfachen Wunsch...oder einfachj aus forentechnischen Gründen:
WOHER KOMMT HIER???
Kann sein, dass es das schon ma gab, abba wir wollen doch neueste Fakten *g*
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Also, in den Herbstferien kann ich definitiv net - nur am das ma so festzustellen *g*
Und - hmm-.... kann man nich erstma die Termine in der Jugendherberge vormerken? Denn im Moment isses auch für mich noch schwer zu sagen, wann wir wo und wie in den Urlaub fahren (wobei euch ja das wo und wie egal sein dürfte *g* :D)
Naja, ma schaun,
Schnuffi
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also, ich denk ma, dass es entweder von
consulere = Sorge tragen, raten
oder von
consul = der Konsul
hmm..also...Ablativ wahrscheinlich..abba von der Übersetzung habsch keine Ahnung...
Schnuffi
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Keine Angst...du verpasst nix *g*
Ich find so selbstgemachte cool, hatte einma so einen von meiner Oma. Letztes jahr war's dann einer von After Eight (ui, die sind so geil! Hat den hier einer?) und davor der mit den Ü-Eiern.
Achja, hab ja ganz vergessen:
Wir haben noch einen, und zwar einen[GLOWORANGE]SELBSTGEBACKENEN[/GLOWORANGE] :eek:
Ham meine Mummy und ich gebacken, is voll groß das Ding, da is für jeden Tag ein Plätzchen und wir knobeln jeden Abend aus, wer denn am nächsten Tag darf :applaus
Ich krieg abba immer nur die doofen, mit Mandelsplittern, meine Ma immer die mit Schoki...mein dad auch oft, abba dem isses eh egal *g*
Babatschi, Schnuffi
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soo...was finde ich denn momentan in und out?
in:
- sich trotz Weihnachtsmarkt beherrschen können und aus dem Heiligen Abend keine Fressorgie zu machen
- jetzt schon alle Geschenke zu haben
- Adventskalender
- Streuselschnecken (abba nuuuur von der Stadtbäckerei mit extra-großen Streuseln und wenig Schnecke*g*)
- ICQ
- Bratäpfel (von mir selbst kreiert, mit Rum, Rosinen, halbes Kilo Butter, Zucker und viel Zimt...und unsren 400g-Äpfeln *g*)out:
- Weihnachtsmuffel
- Leute, die in der Kälte stehen und rauchen und sich dann über erfrorene Finger beklagen *g*
- Lehrer, denen jetzt einfällt, dass sie noch ne Klausur schreiben müssen (diese Woche, o horror: Englisch, latein und Französisch)
- Bratwurststände *würg*Naja...ma schaun, ob mir noch mehr einfällt...*g*
Schnuffi
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Ich hab auch zwei: Einen aus der BRAVO (voll billig ey *g*) und einen von HARIBO, der is echt cool. Nur voll wenige Kalorien (für alle Zähler *g*) und subba lecker trotzdem!
Nur am 6. war ich n bissel einttäuscht, da war so ne Fingerpuppe drin..abba ansonsten isses klasse!
Könnte morgens gar net ausm Haus, ohne rerinzuguggn.
Schnuffi
PS: Den von TV Movie ham we auch, der is doch doof...*g*
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Geeeeeeeeeeenau!
Naja...ma schaun, ob ich noch irgendwie Verwandte in der Gegend hab...kann ich mir zwar net vorstellen, abba who knows *g*
Besorgt euch auf jeden Fall ne Digi-Cam und nen guten Server!
Schnuffi
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Jaaaaaa.......also natürlich wünsch ich dem Sims-Forum auch aaaaalles Liebe zum Burzeltach (sowie seinem/unsrem Guru)!
Vor allem, da es ja für mich doch etwas mehr Bedeutung hatte, als einfach nur so ein Zeitvertreib.
Deshalb danke an alle, die sich angesprochen fühlen - hab euch ganz ganz dolle [GLOWORANGE]lieb[/GLOWORANGE] !
Schnuffi
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Aller subba-großer Schmatz zum Burzeltach an den süßesten Sid, den ich kenne
Hab dich gaaaaanz doll lieb! :love
Schnuffi